Dragons Rhöndorf

General terms and conditions of

Dragons Rhöndorf

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Dragons Rhöndorf Marketing GmbH, Westerwaldstraße 15, 53619 Rheinbreitbach, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Dragons Rhöndorf Marketing GmbH, Westerwaldstraße 15, 53619 Rheinbreitbach, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Umpersonalisierung von Tickets ohne vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) ist untersagt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    AGBs-DAUERKARTEN

    1. Geltungsbereich der AGBs

    Diese AGBs sind Grundlage für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und die Verwendung von Dauerkarten für den Besuch der Heimspiele von der Basketballmannschaft der Dragons Rhöndorf in der Menzenberger-Halle (Menzenberger Str. 70, 53604 Bad Honnef) begründet wird.

    2. Vertragsschluss

    2.1 Vertragspartner des Dauerkartenkunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Dauerkarten-kunde“) ist die Dragons Rhöndorf Marketing GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Yassin Idbihi, Westerwaldstr. 15, 53619 Rheinbreitbach (im Folgenden „DRM“).

    2.2 Der Vertrag beginnt an dem Tag mit der erstmaligen Versendung oder Ausgabe der Dauerkarte an den Kunden durch die Dragons Rhöndorf Marketing GmbH.

    3. Preise, Geltungsdauer, Leistungen, außerordentliches Kündigungsrecht

    3.1 Es gelten die jeweiligen Dauerkartenpreise, die sich aus der aktuellen Preisliste der DRM ergeben.

    3.2 Die Geltungsdauer der Dauerkarte beträgt eine Jahressaison der Basketballliga (Hin- und Rückrunde), also vom 01.09.2020 – 30.06.2021. Mit Ende der Saison verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit.

    3.3 Eine Dauerkarte gilt grundsätzlich für alle Hauptrunden-Heimspiele der jeweiligen Basketball-Ligasaison. Erreichen die Dragons Rhöndorf die Play-Off- bzw. Play-Down-Runde, so gilt die Dauerkarte auch für die Play-Off- bzw. die Play-Down-Heimspiele.

    Sofern eine Dauerkarte für weitere eventuell stattfindende Sonderspiele oder Streaming-Plattformen gilt, wird dies die DRM rechtzeitig bekannt geben.

    3.4 Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden ist ebenso ausgeschlossen wie der Wunsch auf Zuteilung eines neuen Platzes und die Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person.

    3.5 Das Recht der DRM zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    Ein solcher Grund liegt unter anderem vor, wenn

    - der Dauerkartenkunde gegen die in Ziffer 7.4 – 7.7 geregelten Verbote einer Übertragung der Dauerkarte verstößt, wobei es egal ist, ob dies aus privatem oder gewerblichen/kommerziellen Anlass geschieht.

    - gegen den Dauerkartenkunden ein rechtmäßiges Verbot zum Besuch der Heimspiele der Dragons Rhöndorf ausgesprochen wurde.

    - sich der Dauerkartenkunde mit der Bezahlung der Dauerkarte trotz Nachfristsetzung und 2. Mahnung im Verzug befindet

    3.6 Nach der Kündigung ist der Kunde verpflichtet seine Dauerkarte unverzüglich, d.h. innerhalb von 3 Tagen an die DRM herauszugeben. Der Kunde hat die Kosten des Ver-zuges und die im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten zu tragen.

    3.7 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

    4. Fälligkeit, Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht

    4.1 Die Fälligkeit der Vergütung für die Dauerkarte tritt, sofern sich nichts anderes aus dem aktuellen Anschreiben ergibt, binnen 14 Tagen nach dessen Erhalt ein.

    4.2 Dauerkarten sind nur gültig, wenn die jeweils fällige Vergütung vollständig bezahlt ist.

    Die DRM behält sich vor, bei nicht vollständig gezahlter Vergütung sowie im Falle des Zahlungsverzuges im Hinblick auf Forderungen der DRM gegen Dauerkartenkunden auch aus anderen Rechtsgründen von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Dauerkarte bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren.

    5. Widerrufsrecht

    Auch wenn der Erwerb der Dauerkarten aufgrund eines Angebotes über ein Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB erfolgt ist und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden.

    Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht daher nicht. Jede Bestellung einer Dauerkarte durch die DRM (und/oder vivenu.com) ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dauerkarte.

    6. Reklamationen

    Reklamationen fehlerhafter Dauerkarten müssen spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Dauerkarte geltend gemacht werden.

    7. Pflichten des Dauerkartenkunden, Verhinderung, Vertragsstrafe, Schwarzmarkt

    7.1 Die Dauerkarte wird personalisiert herausgegeben, d.h. auf der Dauerkarte befindet sich der Vor- und Zuname des Inhabers. Zum Besuch der durch die Dauerkarte berechtigten Spiele der Dragons Rhöndorf ist ausschließlich nur diese Person berech-tigt.

    7.2 Der Kunde hat zum Nachweis seiner Identität einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen der DRM, eines Beauftragten oder des Ordnungspersonals vorzuzeigen.

    7.3 Minderjährige und Kinder bedürfen einer eigenen Zugangsberechtigung.

    7.4 Eine private und kommerzielle Weitergabe oder die Veräußerung der Dauerkarte, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet, unabhängig davon ob der Kunde bspw. erkrankt oder anderweitig verhindert ist, wird strikt untersagt.

    7.5 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Karten zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen können Kunden Dauerkarten nur zum privaten Gebrauch erwerben. Der Kunde verpflichtet sich daher, die Dauerkarte oder die mit ihr verbundenen Bezugsrechte ausschließlich für private Zwecke zu beziehen und persönlich zu nutzen. Der Bezug zur gewerblichen oder kommerziellen (d.h. zum Zwecke der Gewinnerzielung) Nutzung ist untersagt.

    7.6 Sollte die DRM feststellen, dass der Dauerkarteninhaber ohne Zustimmung der DRM die Dauerkarte zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken genutzt hat, insbesondere kommerziell oder gewerblich vollständig oder teilweise weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat, kann DRM die Dauerkarte für den Eintritt sperren, einen zukünftigen Verkauf von Karten jeder Art dem Dauerkarteninhaber gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach vorigem Absatz die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal EUR 2.500 fordern.

    Im Falle der Einziehung wird der noch nicht verbrauchte Entgeltanteil (Saisonpreis abzüglich des bereits abgelaufenen Zeitanteils) sodann erstattet und gegebenenfalls mit der Vertragsstrafe verrechnet.

    Die DRM behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Kundennamens zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern; die DRM behält die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.

    7.7 Jegliche Vervielfältigung von Dauerkarten oder sonstigen Berechtigungsausweisen, wie z.B. die Vervielfältigung von Parkberechtigungsausweisen, ohne Zustimmung der DRM ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

    7.8 Verliert der Kunde seine Dauerkarte, so hat er dies der DRM unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust oder Zerstörung einer Dauerkarte erhält der Kunde eine Ersatzkarte. Für die Ausstellung der Ersatz-Dauerkarte hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € inkl. MwSt. zu zahlen.

    7.9 Der Kunde verpflichtet sich an die im Zusammenhang mit der Corona Pandemie jeweils geltenden Zutrittsbeschränkungen zu halten

    8. Zutritt zur Halle, Recht am eigenen Bild

    8.1 Der Aufenthalt an und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Halle unterliegt der am Veranstaltungsort gültigen Haus/Hallenordnung.

    8.2 Grundsätzlich gelten zu den vorliegenden AGBs die Nutzungsbedingungen der Parkflächen und die Hallenordnung.

    Den Anweisungen des Ordnungspersonals im Bereich sämtlicher Parkplatzflächen und der Halle ist immer Folge zu leisten.

    8.3 Jeder Dauerkarteninhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der DRM, einem Mitveranstalter oder von einem autorisierten Dritten bzw. einem dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

    8.4 Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Dauerkarteninhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der DRM, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung in der Halle Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung im Falle sachlicher Gründe hin einen anderen Platz als auf der Dauerkarte vermerkt ist, einzunehmen.

    Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der DRM gestattet, die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt.

    Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln, Psychopharmaka, Waffen und Haustieren ist strikt untersagt. Zuschauer, die unter dem Einfluss oben genannter Substanzen stehen – insbesondere offensichtlich alkoholisierte Personen verwirken das Recht, die Halle zu betreten.

    Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Der Zutritt mit einer ermäßigten Dauerkarte ist nur unter Vorlage des zur Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Verstöße gegen die „Verkaufsbedingungen – Dauerkarten“ und/oder die Hausordnung werden mit einem Verweis aus der Halle ohne Erstattung des Eintrittspreises geahndet.

    8.5 Die DRM kann den Zutritt zur Halle auch dann verweigern, wenn der Aufdruck auf den Dauerkarten (Platz, Barcode, Seriennummern oder Käuferidentifikationen) manipuliert oder beschädigt ist, soweit dies nicht von DRM zu vertreten ist.

    9. Ermäßigungen

    Ermäßigte Dauerkarten sind nur in Verbindung mit einem aktuellen Nachweis gültig.

    10. Haftung

    10.1 Die DRM haftet ansonsten im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die DRM, dessen gesetzliche Vertreter o-der Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Dauerkartenkunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von der DRM auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

    Die DRM haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.

    Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von der DRM übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von der DRM übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.

    10.2 Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DRM.

    11. Gerichtsstand

    Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlungen, Lieferungen und Leistungen der Sitz der DRM.

    Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der DRM, dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

    13. Geltendes Recht

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge bei internationalen Warenkauf.

    14. Datenschutz

    Für die Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Dauerkartenkunden nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten wird auf die abrufbare Datenschutzerklärung der DRM verwiesen: https://www.dragons.de/datenschutzerklarung/

    15. Rückerstattungen

    15.1 Wird ein und/oder mehrere Spiele, die Bestandteil der Leistungen der Dauerkarten sind wegen Umstandes, dass die DRM zu vertreten hat abgesagt, so kann der Erwerber der Dauerkarte auf Nachfrage den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurückerhalten.

    15.2 Ebenso erstattet die DRM nach Aufforderung des Kunden anteilig den Kaufpreis der Dauerkarte, wenn Spiele wegen nicht vorhersehbaren Ereignissen nicht stattfinden o-der bei einer angeordneten frühzeitigen Saisonbeendigung.

    15.3 Sollten die Spiele der 1. Mannschaft nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt-finden dürfen, kann der Kunde ebenfalls um eine Erstattung bitten oder stattdessen die geplante Streaming-Plattform weiterhin kostenfrei nutzen.

    15.4 Der Dauerkarteninhaber kann auch im Falle von Punkt 15.1 und 15.2 auf eine Erstattung verzichten und stattdessen den Restbetrag gegen Ausstellung einer Spendenquittung an den Rhöndorfer Turnverein 1912 e.V. für die Jugendförderung spenden.

    15.5 Bei Abbruch eines Spiels oder wegen eines Zuschauerfehlverhaltens verhängten Platzsperre, sofern die DRM dies nicht zu verschulden hat, erfolgt indes keine Erstattung.

    16. Kontakt

    Für Rückfragen im Zusammenhang mit den Dauerkarten hat der Kunde folgende Möglichkeiten:

    Dragons Rhöndorf Marketing GmbH, Westerwaldstr. 15, 53619 Rheinbreitbach

    Service Telefon: 02224 / 9890044

    Service Fax: 02224 / 9890045

    Service E-Mail: [email protected]

    17. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

    Im Zweifel haben die Vertragspartner eine unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend verfahren die Vertragspartner bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung.

    Stand: 05.08.2020